Trainingsanmeldung Winter 21/22

Es ist mal wieder so weit, sobald nächste Woche alle ihre Stundenpläne haben wollen wir mit der Planung für das Wintertraining starten.

Abgabetermin ist der 03.09.2021

Bitte gebt die Anmeldung bei Euren Trainern oder direkt bei mir ab !

Alternativ könnt Ihr die Anmeldung auch per Mail an tennis@meischner.eu schicken.

BITTE NICHT per WhatsApp !!!

Gebt bitte so viele Zeiten wie möglich an, auch samstags, wir werden sonst Schwierigkeiten bekommen allen ihre Trainings zu ermöglichen !

Im Anschluss an die Veröffentlichung des Trainingsplans werdet Ihr wie letztes Jahr die Einzugsermächtigung für die Hallenkosten von der Tennisabteilung erhalten. Für alle Trainingsleistungen erhaltet Ihr wie immer eine Rechnung von Euren Trainern.

Trainingsplan Sommer 2021

So es ist mal wieder vollbracht, der Trainingsplan für Sommer ist fertig. Der Sommertrainingsplan startet am 26.04.21, sollten coronabedingt Änderungen erforderlich werden werden wir den Plan dementsprechend anpassen.

Nach den Osterferien ist noch eine Woche (19.04-24.04.21) Wintertraining, ob drinnen oder draußen müssen wir vom Wetter abhängig machen. Die Info kommt kurzfristig von euren Trainern.

Athletiktraining wird diesen Sommer leider nicht stattfinden, wir haben zu wenige Anmeldungen bekommen.

Ostercamp

Aktuell haben wir geplant in der 2. Osterferienwoche (12.04.-16.04.21) ein Camp anzubieten, in der aktuellen Situation können wir aber leider noch nicht sagen ob und in welcher Form es stattfinden kann. Sobald wir es abschätzen können werden wir hierzu eine Ausschreibung veröffentlichen.

HTV Info: Trainingsbetrieb 08.03.21

Neue Trainingsmöglichkeiten ab 08. März

Hess. Landesregierung beschließt erste Lockerungen im Sport seit November

Die hessische Landesregierung hat die ersten Lockerungen im Amateur- und Freizeitsport seit Dezember beschlossen. Die neuen Regelungen treten am 08. März in Kraft und gelten vorerst bis einschließlich 28. März.

Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist demnach nur alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf ungedeckten Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern erlaubt.

Was genau bedeutet das nun für den Trainingsbetrieb? Was ist Indoor, was Outdoor erlaubt?

Gemäß den Auslegungshinweisen der Landesregierung Hessen (S. 18f.) ist der Trainingsbetrieb unter den folgenden Bedingungen möglich:

  • Alle Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren aktiven Personen und Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden.
  • Es muss gewährleistet sein, dass sich die Gruppen während der Sportausübung in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt.
  • Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen(-gruppen) zu achten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden. Es wird empfohlen, auf die Nutzung von Umkleiden und Duschen möglichst zur verzichten.
  • Der Trainingsbetrieb ist in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Wenn sich mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten, muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe eingehalten werden. Übungsleiter und Betreuer (HTV empfiehlt mindestens DTB C-Trainer) werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben. Damit können auf Außensportanlagen Kinder bis einschließlich 14 Jahre ohne Abstand und mit Kontakt trainieren.

Wie sieht es mit dem Wettkampfbetrieb aus? Sind Turniere möglich? Wie steht es um die Medenrunde?
Der Wettkampfbetrieb bleibt zunächst auch weiterhin bis einschließlich 28. März ausgesetzt. Alle in diesem Zeitraum geplanten Turniere müssen daher abgesagt bzw. verschoben werden.

Für die Medenrunde können wir auch weiterhin optimistisch sein, dass wir wie geplant starten können. Im Hintergrund arbeiten wir aber selbstverständlich auch wieder an möglichen Alternativen, sodass wir für alle Gegebenheiten vorbereitet sind.

APPELL
Die neuesten Lockerungen sind das Ergebnis eines verantwortungsbewussten Handelns unserer hessischen Sportgemeinde in den letzten Monaten. Erneut können wir uns als eine der wenigen über dieses Vertrauen glüklich schätzen. Umso mehr sind die neuen Beschlüsse mit Vorsicht zu genießen und es liegt in unser aller Verantwortung gewissenhaft damit umzugehen – gerade jetzt wo die Inzidenwerte erneut leicht ansteigen. Daher der Appell: halten Sie sich sowohl auf als auch vernab vom Tennisplatz dringend an die gesetzlichen Vorgaben. Und natürlich wie immer an die AHA-Regeln (Abstand – Hygien – Alltagsmaske) denken!

08.03.2021

Trainingsanmeldung Sommer 2021

Es ist wieder soweit, wir möchten in die Trainingsplanung für den Sommer gehen. Bitte gebt die Trainingsanmeldung bis spätestens 12.03.21 bei uns Trainern ab (Hallenzeiten Mo-Fr 15-19 Uhr oder Sa 10-13 Uhr).

Alternativ könnt Ihr sie auch per Mail an tennis@meischner.eu schicken.

Anmeldung per WhatsApp sollten vermieden werden! Bitte bedenkt je mehr Möglichkeiten wir von Euch bekommen, desto sicherer ist es Eure Wunschtrainings möglich zu machen.

SGE Vorstandsinfo: Schließung der Tennishalle ab Donnerstag, den 05.11.2020

Liebe Mitglieder und Freunde der Abteilung Tennis,

die Hessischen Landesregierung hat heute die Coronaschutzverordnung vom 29.10.2020 dahingehend geändert, dass der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen ab dem 05.11.2020 bis einschließlich 30.11.2020 nicht mehr gestattet ist. Die bisherige Ausnahmeregelung für eine Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand ist nicht mehr gültig.

Für unsere Abteilung bedeutet dies, dass die Tennishalle ab Donnerstag, den 05.11.2020 bis einschließlich Montag, den 30.11.2020, geschlossen bleibt. 

Sportliche Grüße

Die Abteilungsleitung

SGE Vorstandsinfo: Nutzung der Tennishalle ab Montag, den 02.11.2020

Liebe Mitglieder und Freunde der Abteilung Tennis,

basierend auf der Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung der SARS-Cov2-Pandemie geltend ab 02.11.2020 sind die folgenden Regelungen für die Tennishalle wie auch die beiden verbliebenen Außenplätze verbindlich:

Grundsätzlich ist Tennistraining in der Tennishalle ab dem 2. November 2020 nur noch zu zweit möglich. Dementsprechend dürfen auf einem Tennisplatz zwei Personen spielen (2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler). Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn alle Personen aus einem gemeinsamen Haushalt stammen. 

Für das freie Spielen von Hallen-Abonnenten gelten die gleichen Bedingungen, das heißt max. 2 Spieler pro Tennisplatz. Doppel sind nur möglich, wenn alle Personen aus dem gleichen Hausstand stammen. Dies gilt auch für das freie Spielen von Mitgliedern auf den zur Zeit noch offenen Freiplätzen.

Die Regelungen des Hygienekonzepts in der Version vom 01.11.2020, ausliegend in der Tennishalle, sind unbedingt zu befolgen.

Wir hoffen auf die Mithilfe aller Mitglieder bei der Umsetzung der Maßnahmen, um einen weiteren Spiel- und Trainingsbetrieb sicherzustellen. Vielen Dank vorab!

Sportliche Grüße

Die Abteilungsleitung

Hygienekonzept neu: