Liebe Mitglieder und Freunde der Abteilung Tennis,
die Hessischen Landesregierung hat heute die Coronaschutzverordnung vom 29.10.2020 dahingehend geändert, dass der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen ab dem 05.11.2020 bis einschließlich 30.11.2020 nicht mehr gestattet ist. Die bisherige Ausnahmeregelung für eine Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand ist nicht mehr gültig.
Für unsere Abteilung bedeutet dies, dass die Tennishalle ab Donnerstag, den 05.11.2020 bis einschließlich Montag, den 30.11.2020, geschlossen bleibt.
Sportliche Grüße
Die Abteilungsleitung