Was gilt wann, wie und wo?
Alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind in Beschlüssen der Bundes- bzw. Landesregierung festgelegt und orientieren sich an der 7-Tage-Inzidenz bzw. am Impf- oder Genesenenstatus von Betroffenen. Nachfolgend sind die einzelnen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Inzidenz bzw. vom Impf- oder Genesenenstatus aufgeführt, die unbedingt einzuhalten sind. Die jeweils gültige 7-Tage-Inzidenz wird per Aushang bekannt gegeben.
7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in Folge über 100
Es gilt seit dem 23.04.2021 die Bundesnotbremse. Für den Tennisbetrieb auf der Anlage heißt das:
- Nur Einzelspiel erlaubt (1 Trainer*in + 1 Spieler oder 2 Spieler).
- Gruppentraining im Freien für max. 5 Kinder bis einschließlich 13 Jahren erlaubt. Trainer*innen benötigen einen aktuellen Negativtest (Selbsttest möglich).
- Clubraum, Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen. Es erfolgt keine Bewirtung.
7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100
Es gilt seit dem 12.05.2021 Stufe 1 des Pandemieplanes der Hessischen Landesregierung. Für den Tennisbetrieb auf der Anlage heißt das:
- Einzel und Doppel aus max. 2 Hausständen sind möglich. Sport allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus 2 Hausständen ist erlaubt.
- Keine Durchmischung von Trainingsgruppen erlaubt. Einzelne Trainingsgruppen müssen einen Mindestabstand von 3m einhalten.
- Trainer*innen werden beim benannten Personenkreis nicht berücksichtigt. Der Mindestabstand zu den Sportlern darf während des Trainings unterschritten werden.
- Gruppentraining im Freien für Kinder bis einschließlich14 Jahren möglich, unabhängig von der Anzahl der Hausstände mit bis zu 2 Trainern*innen.
- Nutzung der Umkleideräume und Duschen von gleichzeitig max. von 2 Personen ist erlaubt.
- Clubraum bleibt geschlossen.
- Außengastronomie ist möglich: Negativtest erforderlich, Mindestabstand der Tische 1,5m, Sitzplatzpflicht, max. 2 Hausstände an einem Tisch, Aufnahme der Kontaktdaten.
- Zuschauer im Freien sind erlaubt, max. 100 Personen (Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet), Negativtest erforderlich, Mindestabstand 1,5m, Kontaktdatenerfassung, Aushänge zu Hygienemaßnahmen.
7-Tages-Inzidenz an weiteren 14 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 oder an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 50
Es gilt seit dem 12.05.2021 die Stufe 2 des Pandemieplanes der Hessischen Landesregierung. Für den Tennisbetrieb auf der Anlage heißt das:
- Gruppentraining mit max. 10 Personen erlaubt. Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Außengastronomie ist möglich: Negativtest empfohlen, Mindestabstand der Tische 1,5m, Sitzplatzpflicht, max. 10 Personen an einem Tisch, Aufnahme der Kontaktdaten.
- Clubraum ist geöffnet: Negativtest erforderlich, Mindestabstand der Tische 1,5m, Sitzplatzpflicht, max. 10 Personen an einem Tisch, Aufnahme der Kontaktdaten.
- Zuschauer im Freien sind erlaubt: Hygienekonzept erforderlich, max. 200 Personen (Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet), Negativnachweis empfohlen, Mindestabstand 1,5m, Kontaktdatenerfassung, Aushänge zu Hygienemaßnahmen.
Ausnahmen für vollständig Geimpfte und Genesene
Unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert gilt seit dem 12.05.2021 die Covid-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung. Danach gelten die Kontaktbeschränkungen und Personenbegrenzungen nicht für Zusammenkünfte, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Für den Tennisbetrieb auf der Anlage heißt das:
- Treiben ausschließlich geimpfte und/oder genesene Personen Sport miteinander oder nutzen gemeinsam die Dusche, kann dies unabhängig von den Inzidenzzahlen geschehen.
- Treiben geimpfte/genesene Personen und nicht geimpfte Personen Sport miteinander, werden die Geimpften und/oder Genesenen bei der zulässigen Personenzahl nicht mitgezählt.
Beispiel 1 (Bundesnotbremse): Eine 5er Gruppe unter 14 Jahren kann um beliebig viele genesene Kinder erweitert werden.
Beispiel 2 (Stufe 2): 4 Spieler*innen aus 4 verschiedenen Hausständen können Doppel spielen, wenn schon mindesten 2 Personen vollständig geimpft oder genesen sind.
- Als vollständig geimpft gilt nur, wer seine zweite Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erhalten hat (beim Impfstoff Johnson & Johnson muss die einzige Spritze mindestens 14 Tage zurück liegen). Als Nachweis müssen Geimpfte ihren Impfausweis oder eine entsprechende Bescheinigung vorweisen. Dieser Status gilt nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheitssymptome.
- Als Genesene gelten diejenigen, die sich vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert haben. Als Nachweis ist die Bescheinigung über den positiven PCR-Test mitzuführen. Dieser Status gilt nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheitssymptome.
Ihre Abteilungsleitung 20.05.2021