HTV Info: Trainingsbetrieb 08.03.21

Neue Trainingsmöglichkeiten ab 08. März

Hess. Landesregierung beschließt erste Lockerungen im Sport seit November

Die hessische Landesregierung hat die ersten Lockerungen im Amateur- und Freizeitsport seit Dezember beschlossen. Die neuen Regelungen treten am 08. März in Kraft und gelten vorerst bis einschließlich 28. März.

Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist demnach nur alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf ungedeckten Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern erlaubt.

Was genau bedeutet das nun für den Trainingsbetrieb? Was ist Indoor, was Outdoor erlaubt?

Gemäß den Auslegungshinweisen der Landesregierung Hessen (S. 18f.) ist der Trainingsbetrieb unter den folgenden Bedingungen möglich:

  • Alle Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren aktiven Personen und Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden.
  • Es muss gewährleistet sein, dass sich die Gruppen während der Sportausübung in verschiedenen, mindestens drei Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten und keine Durchmischung der einzelnen Gruppen erfolgt.
  • Es ist auch beim Betreten und Verlassen auf den Abstand zwischen den Personen(-gruppen) zu achten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die unterschiedlichen Personengruppen keine Umkleiden und Sanitäreinrichtungen teilen und sich auch ansonsten nicht begegnen, sodass die Abstandsregeln in jedem Falle eingehalten werden. Es wird empfohlen, auf die Nutzung von Umkleiden und Duschen möglichst zur verzichten.
  • Der Trainingsbetrieb ist in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Wenn sich mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten, muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe eingehalten werden. Übungsleiter und Betreuer (HTV empfiehlt mindestens DTB C-Trainer) werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern Sport treiben. Damit können auf Außensportanlagen Kinder bis einschließlich 14 Jahre ohne Abstand und mit Kontakt trainieren.

Wie sieht es mit dem Wettkampfbetrieb aus? Sind Turniere möglich? Wie steht es um die Medenrunde?
Der Wettkampfbetrieb bleibt zunächst auch weiterhin bis einschließlich 28. März ausgesetzt. Alle in diesem Zeitraum geplanten Turniere müssen daher abgesagt bzw. verschoben werden.

Für die Medenrunde können wir auch weiterhin optimistisch sein, dass wir wie geplant starten können. Im Hintergrund arbeiten wir aber selbstverständlich auch wieder an möglichen Alternativen, sodass wir für alle Gegebenheiten vorbereitet sind.

APPELL
Die neuesten Lockerungen sind das Ergebnis eines verantwortungsbewussten Handelns unserer hessischen Sportgemeinde in den letzten Monaten. Erneut können wir uns als eine der wenigen über dieses Vertrauen glüklich schätzen. Umso mehr sind die neuen Beschlüsse mit Vorsicht zu genießen und es liegt in unser aller Verantwortung gewissenhaft damit umzugehen – gerade jetzt wo die Inzidenwerte erneut leicht ansteigen. Daher der Appell: halten Sie sich sowohl auf als auch vernab vom Tennisplatz dringend an die gesetzlichen Vorgaben. Und natürlich wie immer an die AHA-Regeln (Abstand – Hygien – Alltagsmaske) denken!

08.03.2021

Trainingsanmeldung Sommer 2021

Es ist wieder soweit, wir möchten in die Trainingsplanung für den Sommer gehen. Bitte gebt die Trainingsanmeldung bis spätestens 12.03.21 bei uns Trainern ab (Hallenzeiten Mo-Fr 15-19 Uhr oder Sa 10-13 Uhr).

Alternativ könnt Ihr sie auch per Mail an tennis@meischner.eu schicken.

Anmeldung per WhatsApp sollten vermieden werden! Bitte bedenkt je mehr Möglichkeiten wir von Euch bekommen, desto sicherer ist es Eure Wunschtrainings möglich zu machen.

SGE Vorstandsinfo: Jugendförderprogramm

Jugendförderprogramm-Information an alle Eltern von Jugendlichen und Kindern.

Egelsbach, den 04.02.2021

Liebe Eltern von Jugendlichen, liebe Jugendliche,
liebe Kinder,

mit einem Beschluss der Abteilungsleitung vom 29.05.2016 wurde ein Jugendförderprogramm in der Tennisabteilung adaptiert mit dem Ziel, die Jugendarbeit zu intensivieren und besonders engagierte und leistungsstarke Kinder und Jugendliche anhand von objektiven Kriterien finanziell zu unterstützen. Auf Basis dieses Beschlusses erfolgte in den Jahren 2018 und 2019 eine Förderung der entsprechenden Jugendlichen bzw. Kinder.

Bedingt durch die Corona Pandemie und dem daher eingeschränkten Spielbetrieb war es 2020 nicht möglich, anhand von objektiven Auswahlkriterien förderungswürdige Jugendliche und Kinder auszuwählen. Die Abteilungsleitung hat daraufhin beschlossen, die Förderung nach dem Jugendförderprogramm für das Jahr 2020 auszusetzen. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Pandemie hoffen wir, dass in diesem Jahr wieder eine Förderung nach dem Jugendförderprogramm erfolgen kann.

Die praktische Anwendung des Beschlusses hatte gezeigt, dass dieser in einigen Punkten nachjustiert werden musste. Die neuere Fassung vom 01.09.2020, die als Anhang beigefügt ist, gilt ab dem 01.10.2020.

Mit sportlichen Grüßen

Die Abteilungsleitung

Info zum Trainerteam

Liebe SGE-Tennisspieler,

seit nun schon über 7 Jahren bin ich Trainer unseres schönen Vereins, der SGE. Leider ist nun der Zeitpunkt gekommen an dem ich euch mitteilen muss, dass diese wunderbare Zeit für mich vorerst endet. Wie die meisten von euch wissen, habe ich bereits vor 1 1/2 Jahren mein Studium beendet und warte seitdem auf einen Referendariatsplatz für den Vorbereitungsdienst an Gymnasien. Diesen habe ich nun vor kurzem an meinem Wohnort in Mainz zugeteilt bekommen und werde am 15.01.2021 mit dem Referendariat beginnen. So sehr ich mich über den Platz freue, bedeutet das, dass ich für die Dauer des Referendariats leider kein Training geben kann/darf, sodass die kommende Woche meine letzte Trainingswoche ist. Das liegt zum einen daran, dass ich Ende Januar Vater werde und mir die Zeit fehlen wird, da das Referendariat zeitlich sehr anspruchsvoll ist und zum anderen verbieten die Dienstvorschriften Nebentätigkeiten während des Referendariats weitestgehend.

Natürlich fällt das Training nicht aus. Ab Januar wird euch unsere neue Trainerin, Sarah Scherf, zur Verfügung stehen. Sarah ist Leistungsspielerin (ehemals LK 1), B-Trainerin Leistungssport und bringt einiges an Erfahrung mit.

Auch wenn ich für die Dauer des Referendariats (1 1/2 Jahre) kein Training geben kann, habe ich fest vor, nach Beendigung des Referendariats als Tennistrainer zur SGE zurückzukehren. Nach dem Referendariat ist das wieder möglich, weil ich dann als Lehrer in Teilzeit arbeiten kann, was während des Referendariats leider nicht möglich ist und es würde mich freuen, dann einige von euch wiederzusehen. Ich würde mich ebenfalls sehr darüber freuen, wenn ihr Tennis, die beste Sportart der Welt, bis dahin weiter mit mindestens genau so viel Spaß und Engagement spielt, wie bisher.

Ich bedanke mich ganz herzlich für die tolle Zeit mit allen von euch. Mir hat das Training mit euch extrem viel Spaß gemacht und es fällt mir sehr schwer, eine Pause einzulegen. Bleibt am Ball! 

Liebe Grüße

Euer Christoph

SGE Vorstandsinfo: Schließung der Tennishalle ab Donnerstag, den 05.11.2020

Liebe Mitglieder und Freunde der Abteilung Tennis,

die Hessischen Landesregierung hat heute die Coronaschutzverordnung vom 29.10.2020 dahingehend geändert, dass der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen ab dem 05.11.2020 bis einschließlich 30.11.2020 nicht mehr gestattet ist. Die bisherige Ausnahmeregelung für eine Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand ist nicht mehr gültig.

Für unsere Abteilung bedeutet dies, dass die Tennishalle ab Donnerstag, den 05.11.2020 bis einschließlich Montag, den 30.11.2020, geschlossen bleibt. 

Sportliche Grüße

Die Abteilungsleitung

SGE Vorstandsinfo: Nutzung der Tennishalle ab Montag, den 02.11.2020

Liebe Mitglieder und Freunde der Abteilung Tennis,

basierend auf der Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Eindämmung der SARS-Cov2-Pandemie geltend ab 02.11.2020 sind die folgenden Regelungen für die Tennishalle wie auch die beiden verbliebenen Außenplätze verbindlich:

Grundsätzlich ist Tennistraining in der Tennishalle ab dem 2. November 2020 nur noch zu zweit möglich. Dementsprechend dürfen auf einem Tennisplatz zwei Personen spielen (2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler). Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn alle Personen aus einem gemeinsamen Haushalt stammen. 

Für das freie Spielen von Hallen-Abonnenten gelten die gleichen Bedingungen, das heißt max. 2 Spieler pro Tennisplatz. Doppel sind nur möglich, wenn alle Personen aus dem gleichen Hausstand stammen. Dies gilt auch für das freie Spielen von Mitgliedern auf den zur Zeit noch offenen Freiplätzen.

Die Regelungen des Hygienekonzepts in der Version vom 01.11.2020, ausliegend in der Tennishalle, sind unbedingt zu befolgen.

Wir hoffen auf die Mithilfe aller Mitglieder bei der Umsetzung der Maßnahmen, um einen weiteren Spiel- und Trainingsbetrieb sicherzustellen. Vielen Dank vorab!

Sportliche Grüße

Die Abteilungsleitung

Hygienekonzept neu:

SGE Vorstandsinfo: Hallenabonnements Jugend

Liebe Eltern,

mit Beginn der Wintersaison steht auch die Rechnungsstellung für die Hallenabonnements an. Um die Abläufe rund um das Hallenabo effizienter zu gestalten, haben wir entschieden, ab sofort von der bekannten Rechnungstellung abzusehen und die Beträge per Lastschriftverfahren einzuziehen. Das gilt sowohl für die Erwachsenen-Abos als auch für die Jugendtrainings. Die Erstellung und der Versand von Rechnungen sowie das Nachhalten der Zahlungseingänge nehmen nicht nur viel Zeit in Anspruch, sondern kosten die Abteilung auch Geld. Daher haben wir uns zu dieser Maßnahme entschlossen.

Sie erhalten ein entsprechendes Formular über den Lastschrifteinzug vom Trainerteam. Wir bitten Sie, dieses Ihren Kindern ausgefüllt und unterschrieben bis zum 20.10.2020 zum Training mitzugeben. Die Höhe des einzuziehenden Betrages richtet sich nach der Gruppenstärke, in der Ihr Kind trainiert, sowie nach der Anzahl der Trainingsstunden pro Woche. Bei einem einstündigen Einzeltraining ergeben sich für die gesamte Wintersaison z. B. 250,- € für die Nutzung der Tennishalle. Trainiert Ihr Kind eine Stunde pro Woche in einer 4er-Gruppe, reduziert sich der Betrag entsprechend auf 62,50 €.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Maßnahme insbesondere vor dem Hintergrund der damit verbundenen Kosteneinsparungen für die Abteilung Tennis.

Mit sportlichem Gruß

Ihre Abteilungsleitung Tennis

Bei Fragen: kw_tehalle@web.de

SGE Vorstandsinfo: Hygienekonzept Tennishalle

Liebe Mitglieder,

Wir freuen uns, dass wir die Tennishalle trotz der steigenden Infektionszahlen am Montag, den 14.09.2020, wieder für alle Mitglieder freigeben konnten. Hinsichtlich Reservierung und Nutzung gelten die aus den vergangenen Jahren bereits bekannten Regelungen. 

Darüber hinaus sind natürlich auch in der Tennishalle die Hygieneregeln zu beachten, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Hier findet ihr das Hygienekonzept, dessen Regelungen unter allen Umständen zu befolgen sind. In der Tennishalle hängt das Hygienekonzept zusätzlich deutlich sichtbar aus. 

Wir freuen uns auf eine sportliche Wintersaison.

Sportliche Grüße,

Die Abteilungsleitung

Wintertrainingsplan 20/21-JUGEND

Der neue Trainingsplan für die Wintersaison ist fertig, er ist gültig ab 28.09.20 ! Bis dahin trainieren wir nach Sommerplan.

Das Fitnesstraining für die Altersklasse 8-11 wird leider nicht stattfinden, die Altersklasse 12+ ist leider noch nicht sicher, hier steht noch eine Anfrage an die SGE aus.

In den nächsten Tagen werden wir hier das Hygienekonzept der SGE für die Tennishalle veröffentlichen.